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2006/21/0389•Verwaltungsgerichtshof 2006/21/0389
2006/21/0389Verwaltungsgerichtshof07.02.2008
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Der angefochtene Bescheid wird im bekämpften Umfang (Feststellung der Anhaltung vom 3. Oktober 2006 bis zum 11. Oktober 2006 als rechtswidrig) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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