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2008/21/0108•Verwaltungsgerichtshof 2008/21/0108
2008/21/0108Verwaltungsgerichtshof08.07.2009
Besondere Rechtsgebiete Besondere Rechtsgebiete Diverses Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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