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2009/21/0208•Verwaltungsgerichtshof 2009/21/0208
2009/21/0208Verwaltungsgerichtshof22.12.2009
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Gemäß § 67 VwGG wird festgestellt, dass der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 3. Jänner 2006, Zl. BNS3F05 T, rechtswidrig war.
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