Verwaltungsgerichtshof 2010/13/0095

2010/13/0095Verwaltungsgerichtshof25.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2010/13/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.2015

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 2.652,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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