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2011/07/0167•Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0167
2011/07/0167Verwaltungsgerichtshof25.07.2013
Säumnisbeschwerde Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1 Zuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088
Die zur hg. Zl. 2011/07/0167 anhängige Säumnisbeschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Die belangte Behörde hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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