Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0222

2011/11/0222Verwaltungsgerichtshof26.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0222

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Ärztekammer für Wien Aufwendungen in der Höhe von Euro 1.326,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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