Verwaltungsgerichtshof 2011/12/0115

2011/12/0115Verwaltungsgerichtshof25.03.2015

Regest

Dienstrecht Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Parteibegriff Tätigkeit der Behörde Verwaltungsverfahrensgemeinschaft VwRallg13

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/12/0115

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.2015

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden jeweils wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.326,40 (insgesamt daher EUR 2.652,80) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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