Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0015

2011/13/0015Verwaltungsgerichtshof25.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Anfechtung (Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer für die Jahre 2005, 2006 und 2007) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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