Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0133

2011/13/0133Verwaltungsgerichtshof25.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Anfechtung (Einkommensteuer 2002, Berichtigung gemäß § 293b BAO) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.