Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0201

2011/17/0201Verwaltungsgerichtshof24.04.2015

Regest

Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2011/17/0201

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.2015

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden jeweils wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.326,40 (insgesamt daher EUR 2.652,80) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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