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2011/23/0187•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0187
2011/23/0187Verwaltungsgerichtshof20.12.2011
Besondere Rechtsgebiete VVG Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren Parteiengehör Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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