Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0183

2012/06/0183Verwaltungsgerichtshof27.02.2015

Regest

Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0183

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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