Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0219

2012/06/0219Verwaltungsgerichtshof27.02.2015

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0219

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:2012060219.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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