Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0278

2012/07/0278Verwaltungsgerichtshof26.03.2015

Regest

Verfahrensbestimmungen Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0278

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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