Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0235

2012/10/0235Verwaltungsgerichtshof22.04.2015

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Begriff der aufschiebenden Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/10/0235

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.2015

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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