Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0130

2012/11/0130Verwaltungsgerichtshof27.04.2015

Regest

Interessenvertretungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0130

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.2015

Spruch

Die Beschwerde wird, insoweit sie sich gegen die mit dem angefochtenen Bescheid unter Spruchpunkt II. erteilte Betriebsbewilligung richtet, als unzulässig zurückgewiesen.

Soweit mit dem angefochtenen Bescheid (unter Spruchpunkt I.) der Mitbeteiligten die Errichtungsbewilligung für wesentliche Änderungen der Krankenanstalt erteilt wurde, wird er wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Kostenersatzbegehren wird abgewiesen.

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