Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0202

2012/11/0202Verwaltungsgerichtshof27.04.2015

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0202

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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