Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0214

2012/11/0214Verwaltungsgerichtshof27.04.2015

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/11/0214

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Ärztekammer für Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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