Verwaltungsgerichtshof 2012/15/0066

2012/15/0066Verwaltungsgerichtshof26.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/15/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.220,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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