Verwaltungsgerichtshof 2012/16/0014

2012/16/0014Verwaltungsgerichtshof19.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2012/16/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.2015

Spruch

1. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird stattgegeben.

2. Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt. Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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