Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0020

2013/05/0020Verwaltungsgerichtshof24.02.2015

Regest

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Rangordnung Baubewilligung BauRallg6 freie Beweiswürdigung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Sachverständigenbeweis Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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