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2013/05/0117•Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0117
2013/05/0117Verwaltungsgerichtshof04.11.2016
Planung Widmung BauRallg3 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
I. Die Beschwerden gegen den erst-, zweit- und drittangefochtenen Bescheid werden abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.831,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. Der viertangefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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