Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0018

2013/06/0018Verwaltungsgerichtshof27.03.2015

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat der Erstbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 und den zweit- und drittbeschwerdeführenden Parteien zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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