Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0019

2013/06/0019Verwaltungsgerichtshof19.03.2015

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Gebäude, bauliche Anlage Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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