Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0023

2013/06/0023Verwaltungsgerichtshof29.04.2015

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Gebäudehöhe BauRallg5/1/5 Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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