Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0149

2013/06/0149Verwaltungsgerichtshof27.02.2015

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0149

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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