Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0136

2013/08/0136Verwaltungsgerichtshof29.04.2015

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Spruch und Begründung Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/08/0136

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.2015

Spruch

Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass der erstinstanzliche Zurückweisungsbescheid ersatzlos aufgehoben wird.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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