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2013/09/0159•Verwaltungsgerichtshof 2013/09/0159
2013/09/0159Verwaltungsgerichtshof19.03.2014
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Arbeitsmarktservice Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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