Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0076

2013/11/0076Verwaltungsgerichtshof26.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchteil I wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.