Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0103

2013/11/0103Verwaltungsgerichtshof26.03.2015

Regest

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/11/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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