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2013/12/0162•Verwaltungsgerichtshof 2013/12/0162
2013/12/0162Verwaltungsgerichtshof18.12.2014
Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088 Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1
Die Beschwerde wird für gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
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