Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0373

2013/17/0373Verwaltungsgerichtshof03.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0373

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Einstellung des Verfahrens bezüglich der Glücksspielgeräte mit den FA-Nummern 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 10 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Hinsichtlich der Glücksspielgeräte mit den FA-Nummern 5 und 9 wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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