Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0579

2013/17/0579Verwaltungsgerichtshof25.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0579

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im angefochtenen Umfang (Spruchpunkte I. und III. des angefochtenen Bescheides) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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