Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0897

2013/17/0897Verwaltungsgerichtshof17.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/17/0897

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird - soweit die Berufung als unbegründet abgewiesen wurde - wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.