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2013/21/0256•Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0256
2013/21/0256Verwaltungsgerichtshof22.05.2014
Besondere Rechtsgebiete Eintritt und Umfang der Rechtswirkungen von Entscheidungen nach AVG §68 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Der bekämpfte Bescheid wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkt 1.; Zurückweisung eines Antrages auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes nach § 68 Abs. 1 AVG) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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