Verwaltungsgerichtshof Fr 2014/01/0057

Fr 2014/01/0057Verwaltungsgerichtshof03.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2014/01/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.2015

Spruch

Die Verfahren werden eingestellt.

Der Bund hat den Antragstellern Aufwendungen in der Höhe von je EUR 553,20, sohin insgesamt EUR 1.659,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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