Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/02/0023

Ra 2014/02/0023Verwaltungsgerichtshof28.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/02/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.2015

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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