Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0013

Ro 2014/05/0013Verwaltungsgerichtshof24.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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