Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0033

Ra 2014/06/0033Verwaltungsgerichtshof19.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Gemeinde S hat den revisionswerbenden Parteien zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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