Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0077

Ra 2014/07/0077Verwaltungsgerichtshof26.03.2015

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Besondere Rechtsgebiete Anforderung an ein Gutachten Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Gutachten rechtliche Beurteilung Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/07/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014070077.L00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Antrag der Revisionswerber auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird zurückgewiesen.

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