Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0112

Ro 2014/07/0112Verwaltungsgerichtshof23.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.2015

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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