Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/09/0042

Ra 2014/09/0042Verwaltungsgerichtshof21.04.2015

Regest

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/09/0042

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.2015

Spruch

1. den Beschluss gefasst:

Die Revisionen gegen die Erkenntnisse 1. und 2. (zu den Zahlen Ra 2014/09/0042 und Ra 2015/09/0001) werden zurückgewiesen.

und

2. zu Recht erkannt:

Die Revision gegen das Erkenntnis 3. (zur Zahl Ra 2015/09/0010) wird als unbegründet abgewiesen.

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