Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0082

Ro 2014/10/0082Verwaltungsgerichtshof22.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0082

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.2015

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Sozialhilfeverband Braunau und das Land Oberösterreich haben dem Mitbeteiligten je zur Hälfte Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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