Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0019

Ro 2014/11/0019Verwaltungsgerichtshof26.03.2015

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im bekämpften Umfang (Spruchteil 1.) wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Die Ärztekammer für Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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