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Ra 2014/11/0065•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/11/0065
Ra 2014/11/0065Verwaltungsgerichtshof15.10.2015
Beweise Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang (somit hinsichtlich des die Spruchpunkte 3., 11., 13. und 16. bis 22. des Straferkenntnisses vom 27. August 2013 aufhebenden und die diesbezüglichen Strafverfahren einstellenden Teiles) wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.
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