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Ro 2014/11/0067•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0067
Ro 2014/11/0067Verwaltungsgerichtshof23.10.2014
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters
1. Die Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich vom 14. April 2014, Zl. LVwG-650017/13/Kof/CG, wird zurückgewiesen.
2. Die Revision gegen den Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich vom 10. Juli 2014, Zl. LVwG-650017/21/Kof/MSt, betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist, wird zurückgewiesen.
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