Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/12/0020

Ra 2014/12/0020Verwaltungsgerichtshof25.03.2015

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Behördenbezeichnung Behördenorganisation Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/12/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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