Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/17/0006

Ra 2014/17/0006Verwaltungsgerichtshof26.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/17/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Revisionswerberin Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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