Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/18/0153

Ra 2014/18/0153Verwaltungsgerichtshof25.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/18/0153

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.2015

Spruch

Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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