Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/02/0011

Ro 2015/02/0011Verwaltungsgerichtshof24.04.2015

Regest

Besondere Rechtsgebiete Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/02/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.

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